Herstellungserlaubnis
Wir besitzen die Herstellungserlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes zum Verpacken, Abpacken, Umpacken und Kennzeichnen von sekundärverpackten Fertigarzneimitteln.
Kennzeichnen
von sämtlichen sekundärverpackten Fertigarzneimitteln:
• Flüssige, halbfeste und feste Darreichungsformen
• Druckgaspackungen
• Therapeutische Systeme
• sterile Darreichungsformen
GMP-Zertifikat
Das GMP-Zertifikat (Good Manufacturing Practices) wurde durch das Land Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Tübingen, Leitstelle Arzneimittelüberwachung, bestätigt.